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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Damit Ihre Immo­bilie gegen Risiken gut aufge­stellt ist


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Sicheres Gefühl für Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Endlich wird der Traum von der eigenen Immobilie wahr. Aber mit dem Haus geht auch eine große Verantwortung einher. Anders als in der Mietwohnung müssen Sie sich nun um die entsprechende Gebäudeversicherung kümmern. Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten, denn Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer. Die Schadensfälle, die vorkommen können, sind vielfältig und kostspielig. Ein Wasserrohrbruch ist nicht nur ärgerlich, sondern kann teure und langwierige Folgeschäden nach sich ziehen. Ein Orkan, der das Dach abdeckt, ist in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr.
Mit der Wohngebäudeversicherung können Sie bestimmte Risiken versichern und sich damit vor hohen Schäden schützen. Bei der Ammerländer Gebäudeversicherung sind Risiken aus Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt.


Anpas­sungs­faktor in der Gebäu­de­ver­si­che­rung

In Bezug auf die Gebäudeversicherung hat der Anpassungsfaktor, auch als „gleitender Neuwertfaktor“ bezeichnet, in zweierlei Hinsicht Relevanz. Zum einen wird der Faktor für die automatische Anpassung der Versicherungssumme an die Preissteigerung verwendet. Wenn Ihr Gebäude Schaden nimmt oder gar zerstört wird, benötigen Sie das Geld für Reparatur oder Neubau zu Preisen im aktuellen Jahr und nicht zu Preisen, in dem das Haus damals gebaut wurde. Der Anpassungsfaktor stellt sicher, dass Sie jederzeit einen ausreichenden Versicherungsschutz mit Neuwertentschädigung haben, auch wenn die Baukosten weiter steigen.

Zum anderen wird der Anpassungsfaktor als Basis für die Höhe der Prämie zur Wohngebäudeversicherung herangezogen. Der vereinbarte Beitragssatz wird um den Anpassungsfaktor erhöht beziehungsweise gemindert. Eine Steigerung des Faktors hat einen höheren Beitrag zur Folge.

Berechnet wird er vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der neue Wert gilt jeweils ab dem 1. Januar eines neuen Jahres. Dabei kann er höher oder niedriger als im Vorjahr ausfallen, denn er hängt von der Veränderung der Baupreise ab. Zusammengesetzt wird der Anpassungsfaktor aus dem Baupreisindex für Wohngebäude, der mit 80 % in die Berechnung einfließt sowie dem Tariflohnindex für das Baugewerbe, der mit 20 % berücksichtigt wird.


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