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Krankenhaus-Tagegeld

Kran­ken­haus-Ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Im Krank­heits­fall ohne Gehalts­ver­zicht


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Mit der Kran­kenhaus-Ta­ge­geld­ver­si­che­rung gut abge­si­chert

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt für 6 Wochen in voller Höhe fort, wenn Sie krank werden. Aber was passiert, wenn Sie länger ausfallen? Auch wenn es zunächst unwahrscheinlich erscheint, dass Sie einmal mehr als 6 Wochen nicht arbeiten könnten, sind die dann entstehenden finanziellen Verluste nicht unerheblich. Diese Lücke wird von der Krankentagegeldversicherung geschlossen.

Rückenbeschwerden, ein Beinbruch oder auch psychische Krankheiten können schnell für eine Arbeitsunfähigkeit sorgen, die länger andauert. Darüber hinaus können Berufsunfälle und -krankheiten einen längeren Ausfall zur Folge haben. Die Krankentagegeldversicherung federt die Geldeinbußen, die Sie ansonsten ab der 7. Krankheitswoche haben, merklich ab. Somit können Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren.


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Vorteile der Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung

Mit dem Abschluss einer Verdienstausfallversicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:


Wann lohnt sich eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung?

Finanzielle Lücke des gesetzlichen Krankentagegeldes

Ob sich eine Kranken­tage­geld­versicherung für Sie lohnt, können Sie einfach berechnen. Dafür wird das Netto­gehalt zugrunde gelegt. Davon abgezogen werden das Kranken­geld ab der 7. Krankheits­woche sowie die darauf zu zahlenden Sozialversicherungs­beiträge in Höhe von 12,075 %. Dies ergibt Ihre individuelle finanzielle Lücke, wenn Sie länger als 42 Tage ausfallen. In der Regel liegt das Krankengeld rund 20 % unter Ihrem Nettogehalt. Zu bedenken ist außerdem, dass Ihre Ausgaben für beispielsweise Miete, Telefon und weitere Lebensunterhaltskosten in der Zeit gleichbleibend sind und ggf. weitere Kosten der medizinischen Versorgung hinzukommen.

Insofern lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung für jeden gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der die finanzielle Lücke nicht ohne Weiteres aus angesparten Rücklagen ausgleichen kann oder möchte.

Tipp: Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 Euro brutto monatlich und sind Sie trotzdem Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann entgehen Ihnen im Krankheitsfall mehr als 20 % des Nettoeinkommens. Die Lücke nimmt mit steigendem Einkommen weiter zu. In diesen Fällen ist eine private Absicherung besonders empfehlenswert.


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Ab wann springt die Verdienst­aus­fall­ver­si­che­rung ein?

Sollte der Fall eintreten, dass Sie arbeitsunfähig sind, erstellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für die Tage, an denen Sie krankgemeldet sind, erhalten Sie als angestellter Arbeitnehmer Ihr übliches Einkommen. Das heißt, wenn Sie 2 Wochen im Monat krankgemeldet waren, erhalten Sie am Monatsende nichtsdestotrotz ein volles Gehalt. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung jedoch nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen.

Ab dem 43. Tag der ununterbrochenen Krankmeldung erhalten Sie das sogenannte Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Die Krankenkasse zahlt dabei allerdings nicht Ihr volles Gehalt, sondern nur 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoeinkommens und maximal 90 % vom Nettoeinkommen. Zwar sind Krankengeldzahlungen steuerfrei, allerdings werden sie um den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung gekürzt.

Die Krankentagegeldversicherung springt mit Beginn der Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse ein, das heißt, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Damit wird die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem niedrigeren Krankengeld sofort geschlossen, ohne dass Sie die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit fürchten müssen. Das vereinbarte Krankentagegeld wird Ihnen frei von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.